Die Rauchmelder-Pflicht gilt in ganz Deutschland, wird aber von den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Für die Berechnung wird deshalb das Bundesland benötigt, in dem Ihre Immobilie steht.
Bundesland
Erforderlich
Anzahl der Zimmer
1 Zimmer
Gesetzestexte im genauen Wortlaut
Gesetzestexte im genauen Wortlaut
§ 48 Abs. 4
Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume
und zimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember
2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall
bleibt unberührt.
Bundesland
Schlaf- und Gästezimmer
Wohnzimmer und Aufenthaltsräume
Flure / Treppenhäuser / Durchgangszimmer
Total
Dies ist die Anzahl Rauchwarnmelder, die Sie –
basierend auf Ihren Angaben – zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Eigenheim im
Bundesland Thüringen mindestens benötigen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.